EnSimiMaV verpflichtet zum Heizungscheck und hydraulischen Abgleich ab dem 01.10.2022

Die Bundesregierung hat mit der Mittelfristenergieversorgungssicherungs- maßnahmenverordnung (EnSimiMaV) weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich erlassen. Für Eigentümer von Immobilien mit einer beheizten Fläche ab 1.000 m2 bzw. ab 6 Wohneinheiten, in denen Zentralheizungsanlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas installiert sind, ist ab dem 01.10.2022 ein Heizungscheck durchzuführen und ein hydraulischer Abgleich nachzuweisen. Der HeizungsCheckOnline bietet Unterstützung bei der praktischen Umsetzung der EnSimiMaV. Fachkundige Anwender versetzt der HeizungsCheckOnline in die Lage, den Heizungscheck gemäß den gesetzlichen Anforderungen durchzuführen und notwendige nicht-investive Optimierungsmaßnahmen unmittelbar nach der Datenaufnahme vor Ort umzusetzen. Eine erneute Anfahrt und damit verbundene Kosten entfallen bei Einsatz des HeizungsCheckOnline.